Als zertifizierter Entsorgungsfachbetrieb verfügen wir über die notwendigen Fachkenntnisse sowie technischen und organisatorischen Kapazitäten, um Ihre alten Patientenakten, Röntgenfilme, medizinischen Dokumente und digitalen Datenträger zu entsorgen.
Wir vernichten Ihre sensiblen Daten unter strikter Einhaltung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Die lückenlose Dokumentation sowie das abschließende Vernichtungszertifikat sind bei uns Standard.
Unsere Umwelt liegt uns am Herzen. Aus diesem Grund sorgen wir nicht nur für eine sichere Vernichtung, sondern verwerten annähernd hundert Prozent aller enthaltenen Recyclingstoffe und führen diese wieder dem Wirtschaftskreislauf zu.
Bundesweite Abholung, Transport und Entsorgung
Entsorgung nach Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)
In Deutschland besteht die Pflicht, alte Patientenakten, Röntgenfilme und medizinische Dokumente nach Ablauf der entsprechenden Aufbewahrungsfrist ordnungsgemäß zu vernichten. Darüber hinaus unterliegt jeder Erzeuger von Abfällen nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG, §7 Abs. 2) einer Verwertungspflicht. Wir entsorgen Ihre alten Patientenakten, Karteikarten, Protokolle, Zeugnisse usw. nach Bundesdatenschutzgesetz (BDSG).
Enthaltene Rohstoffe führen wir in den Wirtschaftskreislauf zurück. So können alte Dokumente nach dem Recycling ganz neue Glanzpunkte setzen. Rückschlüsse auf den früheren Inhalt sind selbstverständlich nicht mehr möglich!
Sicherheit gewährleisten
Wie auch bei Datenträgern lassen sich die Inhalte von gelöschten Datenspeichern unter Umständen wiederherstellen. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) empfiehlt deshalb, Festplatten und Speichermedien mechanisch zu zerkleinern und zu zerstören. Eventuell möglichem Datenmissbrauch kann auf diese Weise effektiv vorgebeugt werden. Um dem hohen Schutzbedarf unserer Kunden gerecht zu werden, vernichten wir deshalb Datenspeicher nach den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG).
In diesen modernen Hochleistungsschreddern werden Festplatten so zerkleinert, dass die einzelnen Bruchstücke die Größe von 300 Quadratmillimetern nicht überschreiten – ungefähr die Größe eines Manschettenknopfes.
Zugriff auf sensible Daten verhindern
Gesundheitswesen und Industriebetriebe – in beiden Bereichen fallen zunehmend Datenträger an, die digitale sensible Informationen enthalten. Die sicherste Methode, um nach dem Ablauf von Aufbewahrungsfristen den unbefugten Zugriff auf sicherheitsrelevante oder personenbezogene Daten zu verhindern, ist die physikalische Vernichtung. Aus diesem Grund werden CDs, DVDs, Mikrofilme, Mikrofiche sowie Disketten oder auch Chipkarten und Videobänder von uns nach Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) geschreddert bzw. eingeschmolzen.
Während des gesamten Vernichtungsprozesses beachten wir sehr genau alle gesetzlichen Bestimmungen und Richtlinien, dokumentieren lückenlos mit Abholbeleg und Vernichtungszertifikat.
von der Abholung über den Transport bis hin zur Verwertung
Unsere Datensicherheitsbehälter (DSB) sind abschließbar und schützen Ihre alten Patientenakten, Röntgenbilder und Datenträger gegen unbefugten Zugriff. Dank der optimierten Größe passen sie durch jede Tür und nehmen wenig Platz in Anspruch. Auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten, stellen wir Ihnen diese deutschlandweit individuell in ausreichender Zahl bereit, holen diese in Absprache mit Ihnen wieder ab oder tauschen sie aus. Für den Transport nutzen wir unsere moderne Fahrzeugflotte, die uneingeschränkt den aktuellen Richtlinien des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) entspricht.
Angebot anfordern
Volumen: 240 Liter
Maße: 1010 × 575 × 690 mm (H×B×T)
Merkmale: abschließbar, beweglich und leicht zu transportieren
Wir arbeiten außerdem mit Datensicherheitsbehältern (DSB) mit 770 Litern Fassungsvermögen.
Vom Ausräumen über das Verladen bis hin zum Säubern Ihres Archivs übernehmen wir alle Aufgaben. Die Vernichtung von Patientenakten und Datenträgern erfolgt bei uns in drei einfachen Schritten. In allen Teilbereichen des Entsorgungsprozesses nehmen wir den Schutz persönlicher Daten ernst und halten uns strikt an das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Jeder unserer Mitarbeiter ist auf das Datengeheimnis verpflichtet (§5 BDSG).
Prüfen Sie Ihre Archive und die entsprechenden Aufbewahrungsfristen Ihrer alten Dokumente. Nach Angebotsanfrage und Auftragsbestätigung übernehmen wir die sichere, rückstandslose Vernichtung und verwerten enthaltene Recyclingstoffe.
Wir stellen Ihnen entsprechend des Entsorgungsauftrages die gewünschten Datensicherheitsbehälter (DSB) vor Ort bereit, übernehmen die komplette Archivräumung und transportieren sicher in BDSG-konformen Fahrzeugen.
Den gesamten Vernichtungsweg können Sie abschließend durch Vernichtungszertifikat und eine lückenlose Dokumentation uneingeschränkt nachvollziehen.
Fordern Sie hier einfach und unkompliziert ein unverbindliches Angebot an.
Häufig gestellte Fragen zur Aktenvernichtung der Schmidt + Kampshoff GmbH
Selbstverständlich sind wir für Sie bundesweit tätig. Dank unseres engen Logistiknetzes und der effizienten Disposition sind wir schnell bei Ihnen vor Ort. Unsere moderne und BDSG-konforme Fahrzeugflotte ist täglich für Sie in ganz Deutschland unterwegs.
Als Orientierung hier eine Übersicht von Dokumenten und Datenträgern, die wir für unsere Kunden sicher vernichten: Papierdokumente, Patientenakten (inklusive Röntgenfilmen), Karteikarten, Protokolle, Zeugnisse, optische Datenträger (CD, DVD), Videokassetten, Chipkarten, Mikrofilme, Mikrofiche, Disketten, Festplatten, Magnetbänder sowie Magnetbandkassetten.
Im gesamten Vernichtungsprozess ist der Datenschutz uneingeschränkt gewährleistet. Alle Mitarbeiter – Fahrer eingeschlossen – sind auf das Datengeheimnis verpflichtet (§5 BDSG) und haben eine Datenschutzvereinbarung unterschrieben. Unsere Fahrzeugflotte sowie unsere speziellen Datensicherheitsbehälter (DSB) entsprechen in vollem Umfang den Richtlinien des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Wir vernichten ausschließlich nach Bundesdatenschutzgesetz (BDSG).
Natürlich. Wir stellen Ihnen gern Datensicherheitsbehälter (DSB) in ausreichender Zahl zur Verfügung. Diese bleiben nach individueller Absprache bei Ihnen, bis diese gefüllt sind.
Ja. Sie erhalten von uns sowohl einen Abholbeleg als auch eine Vernichtungserklärung über den Entsorgungsprozess nach Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und DIN 66399-3.
Die Zertifizierung gibt Ihnen Sicherheit. Dank regelmäßiger Prüfungen durch unabhängige Auditoren haben Sie die Gewissheit, dass wir Ihre alten Patientenakten, Röntgenfilme, Karteikarten, Protokolle, Befunde, Forschungsdokumente, Personaldokumente, CDs, DVDs, Chipkarten, Disketten und Festplatten sicher, vollständig und unwiederbringlich vernichten. Als zertifiziertes Unternehmen beachten wir die gesetzlichen Bestimmungen und Richtlinien des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sowie des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG). Die Zertifizierung ist ein Gütesiegel unserer Arbeit.
Ja, wir entsorgen Röntgenbilder. Über Tel. 0421 835 444 0 oder unser Web-Formular können Sie gleich ein Ankaufsangebot anfordern. Arztpraxen mit geringen Mengen an alten Röntgenfilmen bieten wir mit der X-RAYBOX einen kostenfreien, zeitsparenden und sicheren Service.
Kurz und verständlich erklärt – Die wichtigsten Fachbegriffe zur Aktenvernichtung
Das Unternehmen ist Auditor, Sachverständiger und Gutachter. Die bregau zert GmbH überwacht gemäß dem Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) technische Abläufe und zertifiziert Entsorgungsfachbetriebe. Gleichzeitig ist das Unternehmen bei der DAU (Deutsche Akkreditierungs- und Zulassungsgesellschaft für Umweltgutachter mbH) als Umweltgutachter registriert.
Im Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) wurde vom Gesetzgeber der Umgang mit personenbezogenen Informationen geregelt. Darin ist festgeschrieben, wie öffentliche und private Stellen diese sensiblen Daten automatisiert sowie manuell erheben und verarbeiten dürfen.
Das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) fasst die Richtlinien für den Schutz vor schädlichen Umwelteinflüssen (u.a. Luftverunreinigungen, Lärmpegel, Erschütterungen) zusammen.
Als Arbeitsgremium der Umweltministerkonferenz (UMK) ist es die Aufgabe der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA), das Abfallrecht bundesweit einheitlich zu regeln, zu kontrollieren und sicherzustellen. Bund und Länder nutzen die Plattform, um Erfahrungen auszutauschen, Informationen zu teilen und um zwischen den verschiedenen Interessengruppen zu vermitteln. Die LAGA veröffentlicht regelmäßig Merkblätter, Richtlinien und Informationsschriften.
Ziel des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) ist es, die Kreislaufwirtschaft zu fördern, Ressourcen zu schonen und Rohstoffe wieder zu verwerten. Das Gesetz schafft verbindliche Richtlinien im Umgang mit Abfällen und sichert deren umweltverträgliche Bewirtschaftung.
Das Nachweisverfahren dient dazu, die Entsorgung von gefährlichen Abfällen lückenlos nachvollziehen zu können. Entsorgungsnachweis und Begleitschein zeigen die einzelnen Stationen des Abfalls auf und dokumentieren diese.
Der Gesetzgeber schreibt vor, dass nachweispflichtige, gefährliche Abfälle kontrolliert verwertet und beseitigt werden müssen.
Erzeuger, Transporteure, Entsorgungsunternehmen und Verwerter sowie die zuständigen Behörden sind aus diesem Grund verpflichtet,
alle Verwertungs- und Beseitigungsschritte zu dokumentieren. Seit dem 1. April 2010 erfolgt der Nachweis darüber mit Hilfe
des verbindlich vorgeschriebenen elektronischen Abfallnachweisverfahrens (eANV). Dieses beinhaltet sowohl eine elektronische
Registerführung als auch einen elektronischen Begleitschein und Entsorgungsnachweis.
Informieren Sie sich deshalb vor einem Entsorgungsauftrag, ob Ihr Dienstleister am eANV teilnimmt. Tut er dies nicht,
ist die Entsorgung illegal! Sichern Sie sich einfach mit einem kurzen Anruf bei den zuständigen Kontrollinstituionen ab.
Für Informationen über Entsorger aus Bremen wenden Sie sich an Herrn Gerd Dorenkamp, Tel.: +49 421 361 59352,
E-Mail: gerd.dorenkamp@umwelt.bremen.de (Der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr).
Sitzen Ihre Dienstleister in anderen Bundesländern, finden Sie u.a. hier wichtige Kontaktdaten:
AGS – Arbeitsgemeinschaft der Sonderabfall-Entsorgungs-Gesellschaften der Länder.
Sitz des Unternehmens: Krommerter Weg 56-58, 46414 Rhede,
Telefon: +49 2872 9481032, Telefax:
+49 2872 6757, E-Mail: info@schmidtentsorgung.de
Geschäftsführer: Violetta Maniszewski, Christian Bringemeier | Amtsgericht Coesfeld, HRB 8855 |
USt.-IdNr. DE 209418865
Inhaltlich Verantwortliche: Monica Calvo Moreno
Schmidt + Kampshoff GmbH
Georg-Henschel-Straße 1
28197 Bremen
Telefon: +49 421 835 444 0
Telefax: +49 421 835 444 11
info@schmidtentsorgung.de
Schmidt + Kampshoff GmbH
Friedrichstraße 171
10117 Berlin
Telefon: +49 30 202 53 632
Telefax: +49 30 202 53 333
info@schmidtentsorgung.de
Schmidt + Kampshoff GmbH
Königsallee 19
40213 Düsseldorf
Telefon: +49 211 89 03 632
Telefax: +49 211 89 03 999
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Schmidt + Kampshoff GmbH
Schumannstraße 27
60325 Frankfurt am Main
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Telefax: +49 69 975 461 10
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Schmidt + Kampshoff GmbH
Glockengießerwall 26
20095 Hamburg
Telefon: +49 40 301 04 355
Telefax: +49 40 301 04 299
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Unsöldstraße 2
80538 München
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Telefax: +49 89 230 35 298
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46414 Rhede
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